Dr. Christopher Hahn ist Gründungspartner von trustberg, Rechtsanwalt, Business Angel und Mitgründer von ESOP-Direkt. Als Anwalt konzentriert er sich auf Gesellschaftsrecht, M&A und Venture Capital. Seit mehreren Jahren ist Christopher Hahn Experte auf dem Gebiet der Mitarbeiterbeteiligungen und schrieb das Standardwerk Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen für Springer Gabler, das mittlerweile in der 3. Auflage erschienen ist.
Herr Dr. Hahn, Mitarbeiterbeteiligungen erfahren jedes Jahr größerer Beliebtheit, dabei begegnen mir immer wieder verschiedene Begriffe. Können Sie diese einmal für uns kategorisieren?
Grundsätzlich sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit und Praktikabilität zwischen zwei Formen der Mitarbeiterbeteiligung unterschieden werden: den „echten“ Anteilen (auch „ESOP“ genannt) und den „virtuellen“ Anteilen (auch „VSOP“ genannt). Während im Ausland ESOPs üblich sind, werden in Deutschland die meisten Beteiligungsprogramme mit virtuellen Anteilen, also als VSOPs, umgesetzt. Dies liegt vor allem an den rechtlichen, steuerlichen und bürokratischen Hürden, die in Deutschland mit der Ausgabe von echten Anteilen verbunden sind.
Was sind virtuelle Anteile bzw. virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen denn und weshalb scheinen sie die beliebteste Wahl für Unternehmen und Mitarbeitern zu sein?
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen basieren auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeiter, mit dem die begünstigten Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen wirtschaftlich einem realen Gesellschafter gleichgestellt werden. D.h. sie bilden “reale” Beteiligungen nach, praktisch nur ohne deren Nachteile. Im Falle eines zu definierenden Events, meist einer Gewinnausschüttung und/oder dem Unternehmensverkauf, erhalten die Begünstigten entsprechend den Ihnen zustehenden Teil an dieser Ausschüttung/diesem Verkauf.
Virtuelle Beteiligungen sind so beliebt, weil sie steuerlich unproblematisch, flexibel einsetzbar und unbürokratisch umsetzbar sind – sie haben also faktisch keine wirklichen Nachteile bei zahlreichen Vorteilen.
Sind Mitarbeiterbeteiligungen in erster Linie nur für Start-Ups geeignet?
Ganz und gar nicht, nein. Mitarbeiterbeteiligungen sind für alle Unternehmen geeignet, die ihre MitarbeiterInnen (alle oder einzelne) am Unternehmenserfolg beteiligen möchten. Grundsätzlich also für alle Kapitalgesellschaften, die ihre MitarbeiterInnen motivieren oder binden möchten. Vor allem außerhalb der Start-Up-Welt werden Beteiligungen oft eingesetzt, um Führungskräfte zu fördern, die Nachfolge der Geschäftsführung vorzubereiten (Stichwort Nachfolgeregelung) oder auch für die soziale Umverteilung des Unternehmenserfolges.
Worauf ist bei der Ausgestaltung und Einführung eines Beteiligungsprogrammes zu achten?
Wichtig ist vor allem, dass das Programm zum Unternehmen und den Absichten der Geschäftsführung passt. Auch wenn Mitarbeiterbeteiligungen ganz und gar kein Hexenwerk sind, gibt es doch einige essentielle Fragestellungen zu beachten. Dabei geht es um übergeordnete Themen wie: welche Ziele verfolgt die Firma? Welche Ziele verfolgt die Geschäftsführung mit dem Beteiligungsprogramm? Aber auch um Detailfragen wie: Was passiert mit den Anteilen, wenn ein Mitarbeiter die Firma verlässt? Wie ist “Unternehmensverkauf” genau definiert? Wie hoch ist der jeweilige Basis- und Strike-Preis der Mitarbeiter? Wann bekommt der Begünstigte die Anteile u.v.m.
Benötige ich für die Einführung von Beteiligungen zwingend anwaltliche Unterstützung?
Diese Frage müssen wir einem Anwalt nicht stellen. Aus drei Gründen, definitiv, ja: 1. weil ein erfahrener Experte auf dem Gebiet weiß, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten es gibt; und welche davon Sie lieber vermeiden sollten; 2. weil Kleinigkeiten, die lapidar wirken, in extrem teuren ungewollten Fehlern oder auch Rechtsstreitigkeiten enden können; 3. weil wir die anwaltliche Haftung für die Verträge übernehmen, die kein Unternehmer selbst tragen sollte.
Aus Neugier: Wie sieht der typische Mandant bei der Ausgestaltung eines Beteiligungsprogrammes aus? Was für Unternehmen führen Mitarbeiterbeteiligungen ein?
Das lässt sich schwer sagen – hier ist alles dabei: Von sehr frühphasigen Start-Ups über mittelständische Unternehmen und kleine Unternehmensberatungen bis hin zu Architektur-Büros und sogar einem Friseursalon war in den letzten Monaten alles vertreten.
Für interessierte Unternehmen: Können Sie uns ganz transparent eine Indikation geben, wie viel die Einführung eines Beteiligungsprogrammes das Unternehmen kostet?
Das kommt drauf an, wen Sie fragen. Wenn sie einen zugänglichen Mustervertrag nehmen: gar nichts, außer ihre Zeit – und ggf. teure Fehler. Gleichzeitig finden Sie bei Google dubiose “Unternehmensberater”, die Vertragserstellungen anbieten, dazu rechtlich aber gar nicht legitimiert sind. Diese würde ich um jeden Preis meiden. Einer dieser Berater verlangt 4000€ pro Programm, wofür Sie bereits einen anwaltlichen Experten beauftragen können.
Kurz und knapp: Auch wenn renommierte Kanzleien hohe Beträge dafür aufrufen, muss gute Beratung und Vertragserstellung nicht teuer sein. Wir arbeiten beispielsweise mit vorab kommunizierten Fixpreisen, basierend auf der Komplexität der Programme (Extrawünsche) und Größe des Unternehmens (Haftungsrisiken). Allein der Berufsstand “Anwalt” reicht natürlich auch nicht immer aus, um ein maßgeschneidertes, sauberes Programm auszugestalten – ganz einfach, weil dafür häufig die gezielte Erfahrung zu diesem Thema fehlt.
Zu guter Letzt eine Frage mit Interesse an Ihrer Person: Was bewegte Sie als erfolgreicher Kanzlei-Partner zur Gründung Ihrer Initiative ESOP-Direkt.de?
Genau das, was ich in meiner letzten Antwort beschrieben habe. Unternehmen setzen Programme leider häufig mit unzureichender oder schlechter Beratung um – beides kann immens teuer werden, entweder weil man anfangs sparen wollte oder weil man auf den falschen, vermeintlichen “Experten” gesetzt hat. Dieses Problem wollen wir mit ESOP-Direkt lösen: faire, maßgeschneiderte und rechtlich saubere Beteiligungsprogramme zum transparenten Festpreis, ohne nachlaufende Kosten oder teure Fehlerquellen.
Wir bedanken uns für die Zeit und den wertvollen Austausch. Sollten Sie Fragen an Herrn Dr. Hahn haben, wenden Sie sich gerne direkt an Ihn über seine Initiative ESOP-Direkt.de