Im deutschen Start-Up-Ökosystem sind Mitarbeiterbeteiligungen mittlerweile ein unverzichtbares Instrument, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Doch auch für klein- und mittelständische Unternehmen gewinnen Beteiligungsmodelle stark an Beliebtheit – und das vollkommen zurecht, insofern sie rechtlich korrekt und fair aufgesetzt sind, damit sowohl MitarbeiterInnen als auch Unternehmen davon profitieren.
Während eine Beteiligung vor einigen Jahren noch als besonderer Anreiz gesehen wurde, betrachten viele umworbene Führungskräfte und Talente eine Beteiligung inzwischen gar als unverzichtbar. Gleichzeitig ist es für die langfristige Erreichung der Unternehmensziele essentieller und schwieriger denn je, passende Mitarbeiter zu gewinnen, zu binden und zu motivieren.
Beteiligungen in Start-Ups
Für Kleinunternehmen, nicht nur Start-Ups, ist es heute essentieller und herausfordernder denn je, Mitarbeiter in der Gründungsphase langfristig zu gewinnen, zu binden und zu motivieren, um die Unternehmensziele zu erreichen.
Auch wenn bzw. gerade weil die finanziellen Mittel in den frühen Unternehmensphasen meist begrenzt sind, kommt kaum ein (junges) Unternehmen mehr darum herum, seine Schlüsselmitarbeiter zusätzlich zu motivieren. Der Verzicht auf ein größeres Gehalt und Sicherheit im Vergleich zu einem Job in einem etablierten Unternehmen will schließlich über die Chance auf eine Beteiligung am laufenden bzw. späteren (Exit-)Erfolg kompensiert werden. Im Sinne einer zeitgemäßen Unternehmenskultur sollte dieser daher nicht nur den Gründern zugutekommen, sondern auch zusätzlichen Teammitgliedern, ohne die das Wachstum des Unternehmens bis hin zum möglichen Exit-Erfolg schließlich gar nicht erst möglich wäre.
Die Mitarbeiterbeteiligung hat neben ihrer Funktion als personalpolitische Maßnahme – indem sie die Motivation und Leistungsbereitschaft der jeweiligen Mitarbeiter positiv beeinflusst und damit die Mitarbeiter längerfristig an das Unternehmen bindet – also auch einen finanzwirtschaftlichen Effekt. Sie schont die Liquidität des Unternehmens, etwa aufgrund höherer Gehälter, bzw. deren Kompensation durch eine Beteiligung.
Doch nicht nur während der ersten Schritte eines Startups sind Mitarbeiterbeteiligungen hilfreich und wertvoll, in fortgeschrittenen Phasen bis hin zum Scaling sind sie ebenso ein bedeutendes Instrument auf dem Weg zum Erfolg.
Vorteile von Beteiligungen in KMUs und dem deutschen Mittelstand
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme können auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die keine Start-ups sind, aus mehreren Gründen vorteilhaft sein.
- Recruiting: In einem hart umkämpften Arbeitsmarkt können sie ein entscheidendes Kriterium sein, um hochqualifizierte Fachkräfte für sich zu gewinnen und von anderen Unternehmen abzuwerben
- Mitarbeiterbindung: ESOPs stärken die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Wenn Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt sind, identifizieren sie sich stärker mit ihrem Arbeitgeber und sind eher bereit, langfristig im Unternehmen zu bleiben.
- Motivationssteigerung: Durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg haben Mitarbeiter einen direkten Anreiz, sich für die Ziele des Unternehmens einzusetzen. Dies kann zu einer Steigerung der Produktivität und Innovation führen.
- Unternehmenskultur: Eine Beteiligung der Mitarbeiter fördert eine Kultur der Offenheit und des gemeinsamen Engagements. Dies kann zu einer stärkeren Unternehmenskultur und zu einer besseren Zusammenarbeit im Team führen; vor allem durch die Stärkung des “Wir-Gefühls” und dem “Wir-ziehen-alle-an-einem-Strang”.
- Nachfolgeplanung: Für KMU, die eine Unternehmensnachfolge planen, kann ein ESOP eine attraktive Option sein, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig den Mitarbeitern eine Perspektive zu bieten. Damit kann unternehmerische langsam, risikofrei und Stück für Stück übergeben werden, während die richtigen KandidatenInnen dafür getestet werden.
Mitarbeiterbeteiligung in Form von ESOP und VSOP: was ist das eigentlich?
Unter Mitarbeiterbeteiligungen (aus dem englischen häufig “ESOP”, d.h. „Employee Stock Ownership Plan“) versteht man in der Theorie verschiedene Modelle, Mitarbeiter am Unternehmenserfolg (Gewinn oder Unternehmensverkauf) zu beteiligen. Dafür gibt es verschiedene rechtliche Konstrukte, die sich in ihrer rechtlichen Ausgestaltung und Komplexität teils erheblich unterscheiden. Grundsätzlich kann für Kapitalgesellschaften, d.h. GmbHs (u.ä.) und UGs, zwischen “realen Mitarbeiterbeteiligungen” (nachfolgend “ESOP” genannt) und “virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen” (nachfolgend “VSOP”) unterschieden werden.
Im Falle eines ESOPs (“echte Beteiligung”) erhalten Mitarbeiter reale Unternehmensanteile – im Falle eines VSOPs (“virtuelle Beteiligung”) erhalten sie virtuelle Anteile, die den wirtschaftlichen Nutzen von realen Anteilen nachbilden, allerdings deren Komplexität und Nachteile umgehen.
In Deutschland bedingen Beteiligungsmodelle, die auf echten Geschäftsanteilen (ESOPs) basieren, oft störende Bürokratie und können beträchtliche Kosten verursachen. Daher sind in Deutschland „virtuelle Beteiligungen“, bekannt als VSOP („Virtual Stock Option Plan“), eine populäre Alternative. Das der Beteiligung zugrunde liegende Ziel bleibt jedoch gleich.
Über virtuelle Beteiligungen (VSOPs) , werden die Begünstigten wirtschaftlich so gestellt, als wären sie als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt. Im Ergebnis wird somit das identische wirtschaftliche Ergebnis erzielt, welches auch die deutlich komplizierten ESOPs als Ziel verfolgen. Ein VSOP bietet dabei vor allem folgende Vorteile
- keine Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung bei Einführung des Programmes
- keine Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung bei Ausgabe an einzelne Mitarbeiter*Innen
- mehr Flexibilität in der Ausgestaltung
- Versteuerung der Erträge aus Anteilen erst bei Auszahlung (Erhalt) des Betrages statt bei Erhalt der Anteile (= umgehen der “Dry-Income-Problematik”)
Diese Fragen sollten Sie sich vor Einführung eines Beteiligungsprogrammes stellen
Vor der Einführung eines Beteiligungsprogrammes sollte sich jedes Unternehmen im Klaren sein, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten es dafür gibt – und somit wie ihr jeweiliges, individuelles Programm aussehen sollte.
Auszug von Fragen, die Sie sich für die Ausgestaltung stellen sollten:
- Welche Art des Beteiligungsprogrammes ist für uns das Richtige?
- Welche primären Ziele verfolgen wir mit dem Programm?
- Ist unser Unternehmen Exit-getrieben oder nicht?
- Welche Beteiligungshöhe ist für unsere (ersten) Mitarbeiter angemessen?
- Steht die Beteiligungshöhe der verschiedenen Mitarbeiter im Verhältnis zueinander?
- Bis zu welcher Größe wird unser Unternehmen voraussichtlich wachsen?
- Wie viele Mitarbeiter sollen letztlich beteiligt werden?
- Welcher Vesting- und Cliff-Zeitraum passt zu meiner Unternehmens- und Personalstrategie?
- Wie hoch ist unser jeweiliger Strike- bzw. Base-Preis pro Mitarbeiter?
- Was soll mit den Mitarbeiterbeteiligungen passieren, wenn ein begünstigter Mitarbeiter die Firma verlässt?
- Wie ist der “Exit-Fall” definiert, in dem die Mitarbeiter profitieren?
- Sollen Mitarbeiter ihre Anteile verkaufen oder übertragen dürfen?
- Ist die vertragliche Ausgestaltung rechtssicher und frei von potenziellen Missverständnissen?
- Wie kommunizieren wir das Programm an unsere Mitarbeiter?
Werden diese Fragen nicht bzw. unzureichend geklärt und die Ausgestaltung passt nicht zu der Strategie und den Zielen des Unternehmens, verpufft der gewünschte Effekt schnell und das Modell ist gewissermaßen nur ein stumpfes Schwert.
Teure Fehler und Fallstricke vermeiden – sonst wird aus der guten Intention ein teures Missverständnis
Egal auf welche Variante die Auswahl fällt, die Ausgestaltung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes sollte wohlüberlegt sein. Trotzdem stellt das für interessierte Unternehmen kein Hindernis dar. Mit der entsprechenden Beratung durch Experten lässt sich ein maßgeschneidertes Programm innerhalb weniger Wochen ausgestalten und implementieren.
Die Schritte zu Ihrem Beteiligungsprogramm
Vorab: die Erstellung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes kann kompliziert sein, muss es aber nicht. Vor allem in Form eines “VSOPs” (virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen) vereinfacht die reduzierte Bürokratie und die erhöhte Flexibilität den Ausgestaltungsprozess enorm.
Wichtig ist:
- Informieren Sie sich ausreichend, welche Optionen es gibt und wie diese zur Zielsetzung Ihres Unternehmens passen
- Finden Sie den richtigen Partner, um ein maßgeschneidertes Programm für Ihr Unternehmen zu erstellen
Kompetente, fachliche Beratung muss nicht zwingend mit hohen Kosten verbunden sein – Fehler in der Ausgestaltung dagegen häufig schon.
Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihres Partners unbedingt darauf
- dass er die Legitimation hat, Rechtsberatung zu erbringen und die Dokumente zu erstellen (und die Haftung dafür übernimmt)
- dass er Erfahrung mit Mitarbeiterbeteiligung hat – je mehr, desto besser
- dass er verschiedene Perspektiven einnehmen kann, um Ihre Situation und Lösung ganzheitlich zu beurteilen: unternehmerisch, gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich
- dass die Preisgestaltung für die Beratung und Vertragserstellung transparent ist
Im Ausland gibt es dafür zahlreiche spezialisierte Anbieter, die entsprechend fachliche Beratung anbieten. Auch in Deutschland gibt es erste Kanzlei-Ausgründungen, die sich ausschließlich auf das Thema Mitarbeiterbeteiligungen spezialisieren.
Hinweis der Redaktion: Einer dieser spezialisierten Full-Service-Anbieter ist ESOP-Direkt.de, von Dr. Christopher Hahn, Autor einer der ersten und bekanntesten deutschsprachigen Werke zum Thema Mitarbeiterbeteiligungen.